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Produktinformationen "Blizzard Seitenschutznetz 10,00 m x 2,00 m"
Blizzard Seitenschutznetz 10,00 m x 2,00 m
Das Blizzard Seitenschutznetz (10,00 m x 2,00 m) ist ein Netz zur Absicherung von Geruestseiten. Es dient dazu, den Arbeitsbereich nach aussen abzugrenzen und kann helfen, das Risiko von herabfallenden leichten Teilen sowie Staub- und Schmutzflug in der Umgebung zu reduzieren.
Einsatzbereich
Seitenschutznetze werden an der Aussenseite des Geruests angebracht und sind besonders sinnvoll bei Arbeiten in belebten Bereichen, an Wegen oder in der Naehe von Gebaeuden. Sie unterstuetzen eine geordnete Baustellenfuehrung, indem sie den Bereich visuell und funktional abtrennen.
Produktmerkmale
- Abmessung: 10,00 m x 2,00 m
- Funktion: Seitenschutz / Abgrenzung an der Geruestseite
- Einsatz: Schutz der Umgebung und bessere Abschirmung des Arbeitsbereichs
- Montage: je nach Aufbau mit geeigneten Befestigungen am Geruest (z.B. Binder/Seile/Clips, systemabhaengig)
Vorteile in der Praxis
- Grossflaechige Abdeckung durch 10,00 m Laenge
- 2,00 m Hoehe fuer zuverlaessige Seitenabschirmung
- Verbesserte Abgrenzung des Arbeitsbereichs und Unterstuetzung der Baustellensicherheit
FAQ – Haeufige Fragen
- Wofuer wird ein Seitenschutznetz am Geruest verwendet?
- Es wird an der Aussenseite des Geruests angebracht, um den Arbeitsbereich abzugrenzen und die Umgebung vor herabfallenden leichten Teilen sowie Staub- und Schmutzflug besser zu schuetzen.
- Welche Groesse hat dieses Seitenschutznetz?
- Das Netz hat die Abmessung 10,00 m x 2,00 m.
- Wie wird das Netz befestigt?
- Die Befestigung erfolgt je nach Geruestaufbau mit passenden Befestigungsmitteln am Geruest, damit das Netz straff und sicher anliegt. Geeignete Befestigungen (z.B. Binder/Seile/Clips) sollten zum Aufbau passen.
- Ist ein Seitenschutznetz ein Ersatz fuer den Seitenschutz am Belag?
- Nein. Ein Netz dient der zusaetzlichen Abschirmung und Abgrenzung. Der erforderliche Seitenschutz am Belag (z.B. Gelaender, Zwischenholm, Bordbrett) ist davon getrennt zu betrachten und muss je nach Aufbauregelung weiterhin vorhanden sein.
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